Statuten
Genehmigt durch die Vereinsversammlung vom 24. April 2015
Präambel
Der Handball Club Oberrieden ist am 10. April 2015 anlässlich eines Mittagessens informell gegründet worden. Die Gründunge folgte aus dem Gedanken heraus, den Handballsport in der Region besser zu verankern und vor allem auch den Oberriedener Kindern die Gelegenheit zu bieten, Handball in ihrem Dorf auszuüben.
Artikel 1: Name, Sitz
1 |
Unter dem Namen Handball Club Oberrieden (nachfolgend «HC Oberrieden oder HCO» genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Oberrieden. |
Artikel 2: Zweck
Ausrichtung | 1 |
Der HC Oberrieden bezweckt primär die Förderung von Kinder- und Jugendsport nach Grundlagen und Richtlinien von Jugend + Sport (J+S). Diese Kinder und Jugendlichen aus sämtlichen sozialen Schichten sollen durch Bewegung und Sport begeistert werden. Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten, wie auch durch den Teamgedanken die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv beeinflussen sind weitere Ziele des HC Oberrieden. Weiter bietet der HC Oberrieden seinen Mitgliedern zeitgemässe, gut geleitete Handball-Trainings im Breiten- und im Leistungssport. Die Freude an Sport und Spiel steht im Zentrum. |
Unabhängigkeit | 2 |
Der HC Oberrieden ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks anderen Verbänden, Vereinen und Organisationen, insbesondere im Sportbereich, beitreten. |
Ethik | 3 |
Der HC Oberrieden setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt Fairplay vor, indem er sowie seine Organe und Mitglieder dem Gegenüber mit Respekt begegnen, transparent handeln und kommunizieren. Der HC Oberrieden anerkennt die «Ethik-Charta im Sport» (siehe Anhang 2) und sorgt für deren Umsetzung und Einhaltung im gesamten Verein. |
Artikel 3: Mitgliedschaft
Mitglieder- kategorien |
1 |
Der HC Oberrieden umfasst folgende Mitgliederkategorien:
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Animationsstufe | 2 |
Zu dieser Mitgliederkategorie zählen Kinder und Jugendliche bis zum Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie 13 Jahre alt werden. Sie verfügen über kein Stimm- und Wahlrecht. |
Juniorenmitglieder | 3 |
Zu dieser Mitgliederkategorie zählen Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Kalenderjahr, in dem sie 14 Jahre alt werden, bis zum Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie 20 Jahre alt werden. |
Aktivmitglieder | 4 |
Aktivmitglieder sind alle natürlichen Personen ab dem Jahr, in dem sie 21 Jahre alt werden. |
Ehrenmitglieder | 5 |
Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten für den HC Oberrieden. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds, zahlen aber keinen Mitgliederbeitrag. Sie werden auf Antrag des Vorstands durch die Vereinsversammlung gewählt. |
Gönnermitglieder | 6 |
Gönnermitglieder sind natürliche und juristische Personen, die am Vereinsleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag und haben kein Stimm- und Wahlrecht. |
Eintritt | 7 |
Interessierte können dem Verein jederzeit unter Zustimmung durch den Vorstand beitreten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr benötigen zum Beitritt die schriftliche Einwilligung eines Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters. |
Beendigung, Austritt | 8 |
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod oder durch den Ausschluss des Mitglieds. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Vereinsjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet. |
Ausschluss | 9 |
Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder dem Verein Schaden zufügen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Vereinsversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig. |
Rechte | 10 |
Den Angehörigen der Kategorien Aktiv- und Juniorenmitglieder, Animation sowie den Ehrenmitgliedern stehen folgende Rechte zu:
Alle Mitglieder erhalten kostenlos das Vereinsheft. |
Pflichten | 11 |
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu wahren, die Statuten, Reglemente und Weisungen der Organe zu befolgen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die Ehrenmitglieder sind von der Leistung des Mitgliederbeitrags befreit. |
Mitglieder- |
12 |
Der Vorstand legt die Mitgliederbeiträge fest. |
Artikel 4: Finanzierung, Haftung
Finanzierung |
1 |
Der Verein finanziert sich durch
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Mitglieder- |
2 |
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Vereinsversammlung beschlossen. Sie sind im Anhang als integrierender Bestandteil der Statuten festgehalten. |
Haftung |
3 |
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Organhaftung nach Art. 55 Abs. 3 ZGB. |
Versicherungen |
4 |
Der Verein haftet nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die bei der Ausübung der Vereinstätigkeit durch die Mitglieder entstehen. Die Mitglieder haben sich entsprechend selber zu versichern. Zur Deckung von Schadenersatzansprüchen, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- oder Sachschäden gegen ihn erhoben werden, verfügt der Verein über eine Haftpflichtversicherung. |
Artikel 5: Geschäftsjahr
1 |
Das Geschäftsjahr dauert jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres. |
Artikel 7: Vereinsversammlung
Ordentliche Vereinsver-sammlung |
1 |
Die ordentliche Vereinsversammlung ist das oberste Organ des HC Oberrieden. Sie wird alljährlich im zwischen Ende April und Mitte Juli durchgeführt. |
Einberufung |
2 |
Die ordentliche Vereinsversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder werden mindestens 30 Tage vor der Versammlung mit Bekanntgabe der Traktanden schriftlich eingeladen. |
Ausserordent- |
3 |
Eine ausserordentliche Vereinsversammlung kann von der Vereinsversammlung selber, vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden. Sie muss mindestens 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden. |
Aufgaben und Kompetenzen |
4 |
Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
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Zeichnungs-berechtigung |
5 |
Die Vorstandsmitglieder zeichnen zusammen mit dem Präsidenten oder dem Kassier zu zweien. |
Anträge |
6 |
Anträge zuhanden der Vereinsversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. |
Stimm- und Wahlrecht |
7 |
Mit Ausnahme der Gönnermitglieder und unter Berücksichtigung gesetzlicher Einschränkungen sind alle Mitglieder ab dem Kalenderjahr stimm- und wahlberechtigt, in dem sie 16 Jahre alt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. |
Erforderliches Mehr | 8 |
Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, gilt das relative Mehr. Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder notwendig. |
Versammlungs-führung | 9 |
Die Versammlung wird vom Präsidenten / von der Präsidentin, bei Abwesenheit vom Vizepräsidenten / von der Vizepräsidentin oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. |
Geschäfte, Anträge aus Versammlung |
10 |
Auf Geschäfte mit grosser Tragweite, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn die Versammlung dies mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst. |
Wahl- und Stimmrecht des Vorsitzenden |
11 | Der/die Versammlungsleiter/in stimmt und wählt mit. |
Geheime Abstimmungen und Wahlen | 12 |
Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann geheime Abstimmungen und Wahlen verlangen. |
Artikel 8: Vorstand
Führung, Vertretung |
1 |
Der Vorstand ist das Führungsorgan des Vereins. Er vertritt den HC Oberrieden nach aussen und ist gegenüber der Vereinsversammlung verantwortlich. |
Zusammen- setzung |
2 |
Der Vorstand setzt sich aus 4 bis 10 Mitgliedern zusammen. |
Wahl, Amtsdauer | 3 | Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Eine Ersatzwahl gilt bis zum Ende der Amtszeit des ersetzten Vorstandsmitglieds. |
Konstituierung | 4 |
Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selber. |
Aufgaben und Kompetenzen |
Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
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Artikel 9: Revisoren
Revisoren |
1 |
Die Vereinsversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von je drei Jahren. Die Amtsdauer ist auf maximal drei Amtsperioden beschränkt. Die Revisoren prüfen die jährliche Vereinsrechnung und Vereinsbuchhaltung. Sie erstatten der Vereinsversammlung Bericht und Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und über die Entlastung des Vorstands. |
Artikel 10: Auflösung und Liquidation
Beschluss- |
1 |
Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des Vereins bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Vereinsversammlung gültig abgegebenen Stimmen. |
Zuweisung Vermögen | 2 |
Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist dem Schweizerischen Handball Verband zuzuweisen, dem der HC Oberrieden angehört. |
Artikel 11: Schlussbestimmungen
Beschluss- |
1 |
Die vorliegenden Statuten wurden durch die Gründungs-versammlung vom 24. April 2015 in Oberrieden genehmigt. Sie treten per sofort in Kraft. Oberrieden, 24. April 2015
HC Oberrieden Philipp Schnidrig Roland Märki Anhang
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Anhang 1
Mitgliederbeiträge HC OberriedenDie Gründungsversammlung vom 24. April 2015 hat die Mitgliederbeiträge mit sofortiger Wirkung wie folgt festgelegt: Mitgliederbeiträge ab 24. April 2015
Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr, unabhängig vom Ein- oder Austritt des Mitglieds. Es gibt keine Mitgliederbeiträge pro rata. Spiel-LizenzWer in einer Mannschaft spielt, welche am Meisterschaftsbetrieb des Schweizerischen Handballverbandes oder des Zürcher Handballverbandes teilnimmt, muss eine Lizenz lösen. Die Lizenzkosten werden durch den nationalen Sportverband festgelegt. Diese Lizenzkosten sind im Mitgliederbeitrag enthalten. Eine allfällige Erhöhung dieser Lizenzkosten zieht eine Erhöhung des Mitgliederbeitrages mit sich. LeistungssportSpielerInnen, die in Mannschaften trainieren (grundsätzlich mind. 3x pro Woche), die am interregionalen Spielbetrieb teilnehmen, gelten als LeistungssportlerInnen. |